Kippenheim/Offenburg. Für Kunden und Geschäftspartner der SunAirgy GmbH hat sich die wirtschaftliche Krise des Unternehmens weiter verschärft. Das Amtsgericht Offenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Grund hierfür ist das Fehlen ausreichender Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten.
Die Entscheidung erging am 3. März 2026 unter dem Aktenzeichen 10 IN 553/25. Betroffen ist die SunAirgy GmbH mit Sitz in Kippenheim im Ortenaukreis. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 725353 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Dirk Lorich vertreten.
Gericht sieht keine ausreichende Insolvenzmasse
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.
Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung häufig besonders problematisch. Während bei einer regulären Insolvenz ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, entfällt diese Möglichkeit bei einer Abweisung mangels Masse in der Regel. Die Aussichten auf eine finanzielle Rückzahlung sinken dadurch erheblich.
Gerade im Bereich der Solar- und Photovoltaikbranche, in dem oftmals hohe Anzahlungen für Anlagen, Speicherlösungen oder Installationsleistungen geleistet werden, kann eine solche Entwicklung für Verbraucher erhebliche finanzielle Folgen haben.
Interview: „Eine Abweisung mangels Masse ist für Betroffene oft die schwierigste Konstellation“
Über die Auswirkungen der Entscheidung sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, was bedeutet eine Insolvenzabweisung mangels Masse konkret?
Das Gericht kommt in solchen Fällen zu dem Ergebnis, dass zwar eine Insolvenz vorliegt oder droht, jedoch nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Warum ist das für Verbraucher besonders problematisch?
Weil viele Gläubiger hoffen, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden zu können. Wenn ein Verfahren gar nicht eröffnet wird, fehlen häufig die üblichen Strukturen zur Forderungsbearbeitung. Die Chancen auf eine spätere Quote sind dann meist sehr gering.
Was sollten Kunden der SunAirgy GmbH jetzt tun?
Zunächst sollten alle Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Auftragsbestätigungen sowie die gesamte Korrespondenz mit dem Unternehmen. Diese Dokumente sind die Grundlage für jede weitere rechtliche Prüfung.
Viele Verbraucher haben möglicherweise Anzahlungen geleistet. Gibt es noch Handlungsmöglichkeiten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn die Ausgangslage schwierig ist, sollten mögliche Ansprüche geprüft werden. In bestimmten Konstellationen können beispielsweise Schadensersatzansprüche oder Ansprüche gegen weitere Beteiligte in Betracht kommen. Das muss jedoch individuell bewertet werden.
Ist mit der Entscheidung automatisch jede Hoffnung auf Rückzahlung verloren?
Nicht zwingend. Allerdings müssen Betroffene realistisch sein. Eine Abweisung mangels Masse deutet regelmäßig darauf hin, dass kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dennoch sollte geprüft werden, ob andere rechtliche Wege offenstehen.
Was raten Sie betroffenen Kunden jetzt konkret?
Nicht untätig bleiben. Viele Verbraucher legen Unterlagen nach einer solchen Nachricht beiseite und warten ab. Sinnvoller ist es, die eigene Situation zeitnah prüfen zu lassen und alle verfügbaren Informationen zu sichern.
Ihr Fazit?
Eine Insolvenzabweisung mangels Masse ist immer ein Warnsignal. Betroffene sollten ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren und prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall noch bestehen.
Verbraucher sollten jetzt aktiv werden
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Offenburg steht fest, dass für die SunAirgy GmbH kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger verschlechtert sich dadurch die Ausgangslage erheblich.
Gerade Verbraucher, die Anzahlungen geleistet oder noch offene Ansprüche aus Verträgen mit dem Unternehmen haben, sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Auch wenn die wirtschaftlichen Aussichten nach einer Abweisung mangels Masse oftmals begrenzt sind, können je nach Einzelfall weiterhin rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Der Fall SunAirgy GmbH zeigt erneut, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten in Teilen der Solarbranche für Verbraucher erhebliche Risiken mit sich bringen können. Umso wichtiger ist es, bei größeren Investitionen alle Vertragsunterlagen sorgfältig aufzubewahren und frühzeitig auf Warnsignale zu reagieren.
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