Öffentliche Bekanntmachung

Insolvenzverfahren – Az.: 9 IN 155/25

Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der

FairGreen Solar GmbH,
Hauptkanal rechts 31, 26871 Papenburg
eingetragen im Handelsregister des AG Osnabrück unter HRB 219375,
vertreten durch den Geschäftsführer Josef Davul, Meyers Tannen 22 A, 26871 Papenburg,

hat das Insolvenzgericht am 25.02.2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.

Verfügungen der Gesellschaft sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Maike Tallen
Haselünner Straße 39
49716 Meppen
Tel.: 05931 / 88737-0
Fax: 05931 / 88737-27
E-Mail: info@kanzlei-tallen.de

Die Schuldner der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde einlegen.

Sofern gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll, steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde auch jedem Gläubiger zu.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Meppen
Obergerichtsstraße 20
49716 Meppen
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1272379077330-000215818

einzulegen.

Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Wird öffentlich bekannt gemacht und zugleich zugestellt, ist das frühere Ereignis maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Für die Fristwahrung ist der Eingang beim Amtsgericht Meppen entscheidend.
Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass hiergegen Beschwerde eingelegt wird. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang anzugeben.
Eine Begründung wird empfohlen.

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