Für die Power Revolt GmbH aus Wunstorf wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat den entsprechenden Antrag am 1. September 2026 wegen fehlender Masse abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf Paragraf 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Das Aktenzeichen lautet 904 IN 363/26.
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Ringstraße 28 in 31515 Wunstorf. Die Power Revolt GmbH ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 226416 eingetragen. Geschäftsführer ist Benjamin Köhler.
Das Unternehmen war auf Lösungen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie ausgerichtet. Angeboten wurden die Beratung, der Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen, Windkraftwerken und weiteren Energieerzeugungssystemen. Zum Geschäftsbereich gehörten außerdem Stromspeicher für private Haushalte und gewerbliche Kunden.
Die Power Revolt GmbH konnte ihre Kunden damit grundsätzlich von der Planung einer Anlage über die Auswahl der technischen Komponenten bis zur Installation begleiten. Energiespeicher ermöglichen es, selbst erzeugten Strom aufzubewahren und erst dann zu verbrauchen, wenn er tatsächlich benötigt wird. Besonders bei Solaranlagen kann dadurch der Anteil des selbst genutzten Stroms erhöht werden.
Aus der gerichtlichen Veröffentlichung geht nicht hervor, welche Anlagen das Unternehmen zuletzt plante oder installierte. Auch bleibt offen, ob noch nicht abgeschlossene Aufträge, ausstehende Lieferungen oder laufende Wartungsvereinbarungen bestehen.
Nach der Prüfung des Insolvenzantrags kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass das voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht einmal zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht. Zu diesen Kosten zählen insbesondere die Gebühren des Gerichts und die Vergütung eines Insolvenzverwalters. Deshalb wurde das Verfahren nicht eröffnet.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft verschwinden durch diese Entscheidung nicht. Gläubiger behalten ihre Forderungen, müssen jedoch damit rechnen, dass diese mangels verwertbarer Vermögenswerte nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt werden können. Da kein Insolvenzverfahren stattfindet, wird auch kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der vorhandene Werte ermittelt und unter den Gläubigern verteilt.
Für Kunden können sich daraus erhebliche Probleme ergeben. Dies gilt vor allem dann, wenn Anzahlungen für eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher geleistet wurden, die Lieferung aber noch aussteht. Gleiches gilt für bereits begonnene, jedoch nicht fertiggestellte Montagearbeiten oder offene Ansprüche wegen technischer Mängel.
Betroffene Kunden sollten sämtliche Angebote, Verträge, Rechnungen und Überweisungsbelege sichern. Bei bereits gelieferten Komponenten sollte dokumentiert werden, welche Teile vorhanden sind, wem sie rechtlich gehören und welche Arbeiten noch fehlen. Auch Unterlagen zu Garantien der jeweiligen Hersteller können wichtig sein, weil solche Garantien möglicherweise unabhängig vom ausführenden Installationsunternehmen bestehen.
Die Bekanntmachung gibt nicht eindeutig an, wer den Insolvenzantrag gestellt hat. Ebenso fehlen Informationen zur Höhe der Schulden, zur Zahl der betroffenen Gläubiger und zu den Gründen für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Sobald die Abweisung mangels Masse rechtskräftig wird, gilt die Power Revolt GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Die Gesellschaft wird dadurch jedoch nicht sofort automatisch aus dem Handelsregister entfernt. Vor einer möglichen Löschung können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere Prüfungen erforderlich sein.
Der vollständige Beschluss ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover einsehbar. Gegen die Entscheidung konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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