Green Photovoltaik Montage GmbH
Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung).
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des oben genannten Gerichts. Sie kann auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Elektronischer Rechtsverkehr
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Notarin, einen Notar, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind grundsätzlich als elektronisches Dokument einzureichen. Dies gilt nicht, wenn die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall ist die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; das elektronische Dokument ist auf Anforderung nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen entweder
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mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
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von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisch signiertes Dokument kann
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auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
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an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts
übermittelt werden.
Im Übrigen wird auf § 130a Abs. 4 ZPO sowie auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) in der jeweils geltenden Fassung und die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
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