In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18009 eingetragenen
G + H Solar Projekt GmbH,
Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
- Frank Hoffmann, Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht, sowie
- Dipl.-Ing. Manfred Großinsky, Teutonenstraße 15, 53175 Bonn,
wurde am 30.03.2026 um 15:31 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO Folgendes angeordnet:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Steuerberater Thomas Steger
Kölnstraße 135
53757 Sankt Augustin
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Bonn – 30.03.2026
Formularende
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