Die Insolvenzwelle im Solar- und Energiebereich setzt sich fort. Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der G + H Solar Projekt GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und gleichzeitig umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubiger beschlossen.
Die Entscheidung wurde am 30. März 2026 um 15:31 Uhr getroffen. Betroffen ist die G + H Solar Projekt GmbH mit Sitz in Nümbrecht im Oberbergischen Kreis. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18009 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Frank Hoffmann und Dipl.-Ing. Manfred Großinsky vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Sankt Augustiner Steuerberater Thomas Steger. Er übernimmt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu analysieren, Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Gericht schränkt Verfügungsbefugnisse erheblich ein
Mit dem Beschluss wurden die Verfügungsrechte der Gesellschaft deutlich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der G + H Solar Projekt GmbH sind künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus dürfen Schuldner der Gesellschaft offene Forderungen nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich ordnete das Insolvenzgericht an, dass laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt werden. Neue Vollstreckungen sind ebenfalls untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die vorhandene Vermögensmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen.
Interview: „Für Kunden und Gläubiger beginnt jetzt eine wichtige Beobachtungsphase“
Welche Auswirkungen die Entscheidung haben kann, erläutert Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, wie ist die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung einzuordnen?
Die Entscheidung bedeutet zunächst, dass das Gericht wirtschaftliche Schwierigkeiten erkannt hat und das Vermögen des Unternehmens sichern möchte. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
Was sollten Kunden der G + H Solar Projekt GmbH jetzt tun?
Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Auftragsbestätigungen und sämtliche Korrespondenz mit dem Unternehmen. Diese Dokumente können später für die Durchsetzung möglicher Ansprüche wichtig werden.
Viele Kunden haben Anzahlungen für Photovoltaikprojekte geleistet. Worauf kommt es jetzt an?
Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation. Kunden sollten festhalten, welche Beträge gezahlt wurden, welche Leistungen bereits erbracht worden sind und welche Arbeiten noch offenstehen.
Können laufende Projekte fortgeführt werden?
Das ist derzeit noch offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist. Bis dahin sollten Kunden die Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Was bedeutet das Vollstreckungsverbot für Gläubiger?
Durch das Verbot sollen einzelne Gläubiger nicht bevorzugt werden. Die vorhandenen Vermögenswerte sollen zunächst gesichert werden, damit später eine geordnete Abwicklung erfolgen kann.
Können Forderungen bereits angemeldet werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt in der Regel noch nicht. Ein offizielles Forderungsanmeldeverfahren beginnt erst, wenn das Insolvenzgericht das Verfahren tatsächlich eröffnet.
Ihr wichtigster Rat?
Betroffene sollten jetzt nichts überstürzen, aber aktiv bleiben. Wer seine Unterlagen vollständig zusammenstellt und die weiteren Veröffentlichungen verfolgt, ist für mögliche nächste Schritte deutlich besser vorbereitet.
Entscheidung über die Verfahrenseröffnung steht noch aus
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Zukunft der G + H Solar Projekt GmbH noch nicht entschieden. In den kommenden Wochen wird Thomas Steger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens untersuchen und dem Insolvenzgericht Bericht erstatten.
Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Bonn, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen in Betracht kommen.
Für Kunden, Lieferanten und Gläubiger beginnt damit eine Phase der Unsicherheit. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen zeigen jedoch, dass das Gericht die Interessen der Gläubiger schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sicherstellen will.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Insolvenzfällen im Solar- und Energiebereich ein und verdeutlicht die weiterhin schwierigen Marktbedingungen für viele Unternehmen der Branche.
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