Gundelfingen/Freiburg. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines weiteren Unternehmens aus dem Energie- und Projektierungsumfeld beschäftigen die Gerichte. Das Amtsgericht Freiburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Winartis GmbH umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Maßnahmen wurden am 18. März 2026 um 09:00 Uhr wirksam.
Betroffen ist die Winartis GmbH mit Sitz in Gundelfingen bei Freiburg. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 717939 eingetragen und wird von Geschäftsführerin Sabine Stefan vertreten. Die Gesellschaft hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Thilo Braun aus Freiburg. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen, die Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob ausreichend Masse für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist. Gleichzeitig soll er als Sachverständiger bewerten, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Gericht greift mit umfassenden Maßnahmen ein
Der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg geht deutlich über einen einfachen Zustimmungsvorbehalt hinaus. Neben der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wurden auch laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt beziehungsweise untersagt. Zudem darf die Schuldnerin nicht mehr frei über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Darüber hinaus wurde Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen müssen Leistungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Kreditinstitute wurden verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, und der Insolvenzverwalter erhielt weitreichende Befugnisse zur Einsicht in Geschäftsunterlagen und zur Sicherung des Unternehmensvermögens.
Für Kunden, Geschäftspartner und mögliche Anleger stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die Entwicklung auf bestehende Verträge, laufende Projekte oder bereits geleistete Zahlungen haben könnte.
Interview: „Betroffene sollten jetzt besonders sorgfältig dokumentieren“
Über die Folgen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, wie ist dieser Beschluss einzuordnen?
Die Entscheidung zeigt, dass das Gericht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens als ernst einschätzt. Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden oder Vermögenswerte verloren gehen.
Was bedeutet das für Kunden der Winartis GmbH?
Kunden sollten zunächst Ruhe bewahren, aber aktiv werden. Wichtig ist jetzt eine vollständige Dokumentation aller Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und der gesamten Korrespondenz. Wer Ansprüche geltend machen möchte, benötigt später belastbare Nachweise.
Was gilt für bereits geleistete Anzahlungen?
Anzahlungen sollten exakt dokumentiert werden. Kunden sollten festhalten, welche Beträge gezahlt wurden und welche Leistungen bislang erbracht worden sind. Kommt es später zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, können diese Informationen für die Anmeldung von Forderungen entscheidend sein.
Können laufende Projekte fortgeführt werden?
Das ist derzeit offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen. Deshalb sollten Kunden den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen.
Sollten noch offene Rechnungen bezahlt werden?
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Vor weiteren Zahlungen sollte geklärt werden, an wen rechtlich wirksam gezahlt werden darf und ob die vereinbarten Leistungen noch erbracht werden können. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Können Forderungen bereits angemeldet werden?
Noch nicht. Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, gibt es in der Regel kein offizielles Forderungsanmeldeverfahren. Betroffene sollten sich aber bereits jetzt vorbereiten.
Ihr wichtigster Rat?
Transparenz schaffen und nichts aufschieben. Wer seine Unterlagen vollständig zusammenstellt und die Entwicklung des Verfahrens verfolgt, verbessert seine Position erheblich.
Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens steht noch aus
Ob die Winartis GmbH tatsächlich in ein reguläres Insolvenzverfahren geht, ist derzeit noch offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und dem Insolvenzgericht berichten. Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Freiburg über die Eröffnung des Verfahrens.
Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger beginnt damit eine Phase der Unsicherheit. Die umfangreichen Sicherungsmaßnahmen zeigen jedoch, dass das Gericht eine umfassende Prüfung für erforderlich hält. Betroffene sollten daher die weiteren Veröffentlichungen aufmerksam verfolgen und sämtliche Unterlagen frühzeitig sichern, um auf mögliche nächste Schritte vorbereitet zu sein.
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