Salzbergen/Lingen. Die Krise in Teilen der Solarbranche setzt sich fort. Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Feldhues Solar GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 9. März 2026 (Az.: 18 IN 10/26) reagierte das Gericht auf den Insolvenzantrag des Unternehmens und leitete Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens ein.
Betroffen ist die Feldhues Solar GmbH mit Sitz in Salzbergen im Landkreis Emsland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 211275 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Udo Feldhues und Nicole Feldhues vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Münster. Er soll nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und die vorhandenen Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens sichern.
Gericht schränkt Verfügungen des Unternehmens ein
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft erheblich eingeschränkt worden. Verfügungen über Vermögenswerte der Feldhues Solar GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurden Schuldner des Unternehmens ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem späteren Insolvenzverfahren entzogen werden oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Die Anordnung bedeutet jedoch noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Vielmehr handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme, die dem Insolvenzgericht Zeit verschaffen soll, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend prüfen zu lassen.
Für Kunden, die Photovoltaikanlagen bestellt haben, auf die Fertigstellung von Projekten warten oder bereits Anzahlungen geleistet haben, beginnt damit eine Phase der Unsicherheit.
Interview: „Betroffene sollten jetzt schnell für Klarheit sorgen“
Welche Folgen die vorläufige Insolvenzverwaltung für Verbraucher haben kann, erläutert Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, was bedeutet die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung für Kunden der Feldhues Solar GmbH?
Zunächst einmal bedeutet die Entscheidung, dass das Gericht wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens erkannt hat und das Vermögen sichern möchte. Das Unternehmen besteht weiterhin, aber wichtige Entscheidungen stehen nun unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Was sollten Kunden jetzt als Erstes tun?
Betroffene sollten unverzüglich alle Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, Auftragsbestätigungen sowie die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen. Diese Dokumente können später entscheidend sein, um Ansprüche nachzuweisen.
Viele Kunden haben bei Solaranlagen hohe Anzahlungen geleistet. Worauf sollten sie achten?
Wichtig ist eine genaue Dokumentation aller Zahlungen und des aktuellen Projektstands. Kunden sollten festhalten, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche Arbeiten noch offen sind. Je besser die Dokumentation, desto einfacher ist später die Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Können laufende Projekte noch fertiggestellt werden?
Das ist derzeit offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. In einigen Fällen werden Projekte weitergeführt, in anderen Fällen kommt es zu Verzögerungen oder Änderungen. Kunden sollten deshalb den Kontakt suchen und sich regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
Sollten Kunden noch offene Rechnungen begleichen?
Hier ist Vorsicht geboten. Vor weiteren Zahlungen sollte geklärt werden, ob die Leistung noch erbracht werden kann und welche Vorgaben des Insolvenzverfahrens gelten. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Können Forderungen bereits angemeldet werden?
In der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung gibt es in der Regel noch keine Möglichkeit zur förmlichen Forderungsanmeldung. Kunden sollten sich jedoch vorbereiten und die weiteren Bekanntmachungen des Gerichts verfolgen.
Ihr wichtigster Rat?
Nicht in Panik geraten, aber aktiv handeln. Wer seine Unterlagen ordnet, Zahlungen dokumentiert und die weitere Entwicklung verfolgt, schafft die Grundlage, um seine Rechte später wirksam geltend machen zu können.
Entscheidung über die Verfahrenseröffnung steht noch aus
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Zukunft der Feldhues Solar GmbH noch nicht entschieden. In den kommenden Wochen wird Dr. Frank Kreuznacht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens analysieren und dem Amtsgericht Lingen Bericht erstatten.
Erst danach wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Lösungen möglich sind. Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bleibt die Lage daher zunächst offen.
Der Fall zeigt erneut, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen in der Solarbranche weiterhin erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher haben. Betroffene sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Unterlagen frühzeitig sichern, um auf mögliche nächste Schritte vorbereitet zu sein.
Leave a Reply