Marienrachdorf/Montabaur. Die wirtschaftlichen Herausforderungen in der Energie- und Elektrobranche haben ein weiteres Unternehmen erreicht. Das Amtsgericht Montabaur hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westerwälder Elektroservice und Projektgesellschaft mbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 12. März 2026 um 16:40 Uhr erlassen.
Betroffen ist die Westerwälder Elektroservice und Projektgesellschaft mbH mit Sitz in Marienrachdorf im Westerwaldkreis. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28367 eingetragen und wird von Geschäftsführer Stephan Manfred Perleberg vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser aus Koblenz. Er soll nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens sichern.
Gericht schränkt Verfügungsbefugnisse ein
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden die Befugnisse der Gesellschaft deutlich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögenswerte des Unternehmens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden.
Die Anordnung bedeutet jedoch noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und ob die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren erfüllt werden.
Für Kunden, Auftraggeber und Geschäftspartner stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf laufende Projekte, Wartungsverträge, Elektroinstallationen oder bereits geleistete Zahlungen haben könnte.
Interview: „Betroffene sollten jetzt Transparenz über ihre Verträge schaffen“
Über die aktuelle Situation und die Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung für Kunden des Unternehmens?
Die Entscheidung zeigt zunächst, dass das Gericht wirtschaftliche Schwierigkeiten erkannt hat und das Vermögen des Unternehmens sichern möchte. Das Unternehmen kann grundsätzlich weiterarbeiten, allerdings unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für Kunden bedeutet das, dass sie ihre Projekte und Vertragsverhältnisse genau im Blick behalten sollten.
Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?
Der erste Schritt ist die vollständige Sicherung aller Unterlagen. Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Auftragsbestätigungen und die gesamte Korrespondenz sollten geordnet werden. Das schafft Transparenz und erleichtert später die Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Wie sollten Kunden mit laufenden Projekten umgehen?
Wichtig ist eine Bestandsaufnahme. Kunden sollten dokumentieren, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche Arbeiten noch ausstehen. Zudem empfiehlt es sich, den Kontakt zum Unternehmen beziehungsweise zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu suchen, um Informationen über die weitere Durchführung der Projekte zu erhalten.
Was gilt für bereits geleistete Anzahlungen?
Anzahlungen sollten genau dokumentiert werden. Falls es später zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, können solche Forderungen relevant werden. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto einfacher wird eine mögliche spätere Forderungsanmeldung.
Sollten noch offene Rechnungen bezahlt werden?
Hier ist Vorsicht angebracht. Vor weiteren Zahlungen sollte geprüft werden, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht werden kann und welche Vorgaben im Zusammenhang mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Können Forderungen bereits angemeldet werden?
Nein, in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung gibt es üblicherweise noch kein offizielles Forderungsanmeldeverfahren. Betroffene sollten jedoch die weiteren Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts aufmerksam verfolgen.
Ihr wichtigster Rat?
Ruhe bewahren, aber aktiv bleiben. Wer seine Unterlagen ordnet, Fristen im Blick behält und die weitere Entwicklung verfolgt, schafft die besten Voraussetzungen, um seine Rechte später geltend machen zu können.
Zukunft des Unternehmens noch offen
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Zukunft der Westerwälder Elektroservice und Projektgesellschaft mbH noch nicht entschieden. In den kommenden Wochen wird Dr. Alexander Jüchser die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und dem Amtsgericht Montabaur Bericht erstatten.
Erst auf Grundlage dieser Analyse wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet dies zunächst eine Phase der Unsicherheit. Wer von der Entwicklung betroffen ist, sollte die weiteren Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts aufmerksam verfolgen und sämtliche Unterlagen frühzeitig sichern.
Der Fall zeigt erneut, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen in Teilen der Energie-, Elektro- und Projektierungsbranche weiterhin hoch sind. Für Verbraucher bleibt es daher wichtig, bei größeren Aufträgen und Investitionen die Entwicklung ihrer Vertragspartner aufmerksam zu beobachten.
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