Aktenzeichen: 69 IN 1/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EP1 GmbH, Bremer Heerstraße 260, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (Amtsgericht Oldenburg, HRB 221724), vertreten durch den Geschäftsführer Roman König, Hauptstraße 63, 26842 Ostrhauderfehn, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Beteiligten sowie der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich zur Zustellung, ist für den Fristbeginn das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem oben genannten Gericht eingelegt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb) maßgeblich.
Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, in gleicher Form Beschwerde beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb) eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb) maßgeblich.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
09.03.2026
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