In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PV Elektro & Service GmbH, Wiesenfichtenweg 22, 14974 Ludwigsfelde, wird der am 24.11.2023 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Wert der Aktivmasse wird auf 270,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO.
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, jedoch reicht das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens nach der Verfahrenseröffnung (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 28.01.2025 zum Aktenzeichen 6.50 IN 196/24.
Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie § 58 Abs. 2, § 23 GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben.
Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung am vierten Tag nach Aufgabe des Beschlusses zur Post durch das Insolvenzgericht (§ 8 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der jeweils frühere Zeitpunkt.
Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Amtsgericht Potsdam
Potsdam, 06.03.2026
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