Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Neohel GmbH

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Neohel GmbH,
Forsthausstraße 20, 68642 Bürstadt,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 85374,
vertreten durch den Liquidator Andreas Koschorreck,
St.-Josef-Str. 4, 68642 Bürstadt,

wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt am 19.03.2026 um 09:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Hagen Straßburg
c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 4017150-0
Telefax: 0621 / 4017150-12

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Antragstellerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Zur Durchführung dieser Maßnahmen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ferner zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt. Dieses Konto hat den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) zu entsprechen.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche erforderlichen Auskünfte über die mit der Insolvenzschuldnerin bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Abschriften zur Verfügung zu stellen.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, die auch gegenüber der Insolvenzschuldnerin zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 19.03.2026

Formularende

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