GRAF SOLAR GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Die GRAF SOLAR GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Bonn hat am 19. August 2026 um 08:33 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 97 IN 119/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Humboldtstraße 13 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid und ist beim Amtsgericht Siegburg unter HRB 17560 eingetragen. Geschäftsführer ist Kai Frederik Graf.

Die GRAF SOLAR GmbH ist unmittelbar in der Solar- und Erneuerbare-Energien-Branche tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Projektentwicklung, Planung, Installation und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Solaranlagen. Zum Geschäftsfeld gehören darüber hinaus sämtliche damit zusammenhängenden Arbeiten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Amtsgericht Sinja Schlotter aus Hennef. Die Geschäftsführung kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der GRAF SOLAR GmbH verfügen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zugleich dürfen Schuldner des Unternehmens, sogenannte Drittschuldner, nicht mehr unmittelbar an die GRAF SOLAR GmbH zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Mit dem Beschluss ist das Insolvenzverfahren über die GRAF SOLAR GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen zunächst dazu, das vorhandene Unternehmensvermögen zu schützen. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.

Damit ist innerhalb kurzer Zeit ein weiteres Unternehmen aus dem Photovoltaiksektor von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Erst am 18. August 2026 war bei der All in One Solar GmbH aus Oberhausen, die mit Handel, Montage, Wartung und Sanierung von Photovoltaikanlagen befasst ist, ebenfalls eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden.

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