Die Berisha Elektrotechnik GmbH aus Friedrichshafen ist Gegenstand eines aktuellen Insolvenzeröffnungsverfahrens. Das Amtsgericht Ravensburg hat Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 111 IN 699/26 geführt.
Die entsprechende Insolvenzbekanntmachung wurde am 2. Oktober 2026 veröffentlicht. Die gerichtlichen Maßnahmen waren bereits am 1. Oktober 2026 um 15:30 Uhr angeordnet worden.
Wichtig ist dabei: Das Insolvenzverfahren ist nach dem derzeit veröffentlichten Stand noch nicht eröffnet. Es handelt sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufigen Sicherungsmaßnahmen.
Unternehmen ist auch im Photovoltaikgeschäft tätig
Die Berisha Elektrotechnik GmbH ist ein Elektrotechnikunternehmen aus Friedrichshafen. Der im Handelsregister ausgewiesene Unternehmensgegenstand umfasst die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art.
Die tatsächliche Geschäftstätigkeit reicht jedoch weiter.
Das Unternehmen bietet seinen Kunden ausdrücklich Leistungen im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher an. Nach der eigenen Unternehmensdarstellung gehören Photovoltaiksysteme und Speicherlösungen zum Leistungsangebot.
Auch die Planung und Installation von Photovoltaikanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wird als Tätigkeit des Unternehmens genannt.
Daneben beschäftigt sich das Unternehmen unter anderem mit klassischer Elektrotechnik, Gebäudeinstallationen, Smart-Home- und Smart-Building-Lösungen sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Damit ist die Gesellschaft zwar kein ausschließlich auf Photovoltaik spezialisiertes Unternehmen. Sie ist aber nachweislich selbst im Geschäft mit Photovoltaikanlagen tätig.
Gericht ordnet umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an
Nach der aktuellen Insolvenzbekanntmachung handelt es sich um einen Antrag der Berisha Elektrotechnik GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Das Amtsgericht Ravensburg hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Unter anderem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt worden, soweit die gerichtliche Anordnung reicht.
Zudem wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Für Bankkonten und Außenstände wurden weitergehende Befugnisse auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll außerdem prüfen, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Für Kunden und Gläubiger ist die Unterscheidung zwischen Insolvenzantrag und eröffnetem Insolvenzverfahren wichtig.
Die jetzt angeordneten Sicherungsmaßnahmen bedeuten noch nicht, dass das Amtsgericht Ravensburg das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet hat.
Das Gericht sichert zunächst die Vermögenslage des Unternehmens, während die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft werden.
Erst eine weitere gerichtliche Entscheidung wird zeigen, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Photovoltaikkunden sollten laufende Projekte prüfen
Besondere Bedeutung kann die Entwicklung für Kunden haben, die das Unternehmen mit der Installation einer Photovoltaikanlage oder anderer Energietechnik beauftragt haben.
Bei noch laufenden Projekten sollte insbesondere geprüft werden, welche Arbeiten bereits ausgeführt und welche Zahlungen geleistet wurden.
Von Bedeutung kann außerdem sein, ob Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder Stromspeicher bereits geliefert beziehungsweise montiert wurden und ob Elektroinstallation, Inbetriebnahme oder weitere vereinbarte Leistungen noch ausstehen.
Aus der Insolvenzbekanntmachung geht allerdings nicht hervor, ob und gegebenenfalls wie viele Kunden von noch nicht abgeschlossenen Photovoltaikprojekten betroffen sind.
Ebenso wenig lässt sich allein aus dem Insolvenzantrag ableiten, dass geleistete Anzahlungen oder sonstige Forderungen verloren sind.
Vom Elektrobetrieb bis zur modernen Energietechnik
Die Berisha Elektrotechnik GmbH ist damit für unsere Auswertung der aktuellen Insolvenzbekanntmachungen relevant.
Anders als bei Unternehmen, deren Firmenname lediglich einen möglichen Bezug zum Energiesektor vermuten lässt, ist hier die tatsächliche Tätigkeit im Photovoltaikbereich belegt.
Das Unternehmen bietet neben klassischer Elektrotechnik ausdrücklich Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und weitere moderne Energielösungen für Privat- und Gewerbekunden an.
Unternehmen: Berisha Elektrotechnik GmbH
Sitz: Friedrichshafen
Register: Amtsgericht Ulm, HRB 747757
Geschäftsführer: Basri Berisha
Unternehmensgegenstand: Durchführung von Elektroinstallationen aller Art
Weitere tatsächliche Geschäftstätigkeit: Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Elektrotechnik, Ladeinfrastruktur und moderne Energielösungen
Insolvenzgericht: Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen: 111 IN 699/26
Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen: 1. Oktober 2026
Bekanntmachung: 2. Oktober 2026
Verfahrensstand: Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufigen Sicherungsmaßnahmen

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