Konzept-PV GmbH beantragt Insolvenz: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

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Wittislingen/Nördlingen. Das Amtsgericht Nördlingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Konzept-PV GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 17. Februar 2026 (Az.: 2 IN 26/26) reagierte das Insolvenzgericht auf den Eigenantrag des Unternehmens und leitete erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ein.

Die Konzept-PV GmbH mit Sitz in Wittislingen im Landkreis Dillingen an der Donau ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 34660 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Jörg Weber. Als Verfahrensbevollmächtigter wird Rechtsanwalt Ulrich Kammerer genannt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg. Seine Aufgabe besteht nun darin, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und das vorhandene Vermögen bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Gericht ordnet Zustimmungsvorbehalt an

Mit dem Beschluss hat das Amtsgericht die Verfügungsbefugnisse der Gesellschaft deutlich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögenswerte der Konzept-PV GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.

Die Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte der Gesellschaft während des Prüfungsverfahrens verloren gehen oder Gläubiger benachteiligt werden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dabei vor allem der Bestandsaufnahme und der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens.

Ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht derzeit noch nicht fest. Diese Entscheidung trifft das Amtsgericht nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Für Kunden, die Photovoltaikanlagen bestellt haben, auf die Fertigstellung von Projekten warten oder bereits Anzahlungen geleistet haben, stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die gerichtliche Entscheidung auf ihre Verträge haben könnte.

Interview: „Kunden sollten jetzt keine wichtigen Unterlagen aus der Hand geben“

Über die Folgen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.

Herr Högel, was bedeutet die Entscheidung des Amtsgerichts für Kunden der Konzept-PV GmbH?

Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass noch kein eröffnetes Insolvenzverfahren vorliegt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Unternehmensvermögens und der Prüfung der wirtschaftlichen Lage. Dennoch ist die Anordnung ein Hinweis darauf, dass erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bestehen könnten.

Was sollten betroffene Kunden jetzt konkret tun?

Alle Unterlagen sichern und geordnet aufbewahren. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Angebote, Auftragsbestätigungen und sämtliche Kommunikation mit dem Unternehmen. Wer Ansprüche geltend machen möchte, benötigt später einen lückenlosen Nachweis.

Viele Kunden haben möglicherweise Anzahlungen für Photovoltaikanlagen geleistet. Was gilt in diesen Fällen?

Betroffene sollten genau dokumentieren, welche Zahlungen bereits erfolgt sind und welche Leistungen bislang erbracht wurden. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können solche Forderungen später zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Durchsetzung möglicher Ansprüche erheblich.

Wie sollten Kunden mit laufenden Projekten umgehen?

Hier empfiehlt sich zunächst eine Bestandsaufnahme. Kunden sollten klären, wie weit die Arbeiten fortgeschritten sind und ob Termine oder Lieferungen noch realistisch erscheinen. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen, um Informationen über den Fortgang der Projekte zu erhalten.

Sollten noch offene Rechnungen bezahlt werden?

Verbraucher sollten hier besonders vorsichtig sein. Vor weiteren Zahlungen sollte genau geprüft werden, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht werden kann und an wen Zahlungen rechtlich wirksam geleistet werden dürfen. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Können Forderungen bereits jetzt angemeldet werden?

Im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine förmliche Forderungsanmeldung in der Regel noch nicht möglich. Betroffene sollten jedoch die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts verfolgen und sich auf eine mögliche spätere Anmeldung vorbereiten.

Ihr wichtigster Rat an Verbraucher?

Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Wer seine Unterlagen vollständig zusammenträgt und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt, verschafft sich die besten Voraussetzungen, um seine Rechte später geltend machen zu können.

Zukunft des Unternehmens noch offen

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Zukunft der Konzept-PV GmbH noch nicht entschieden. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation analysieren und dem Insolvenzgericht Bericht erstatten.

Erst anschließend wird das Amtsgericht Nördlingen darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten bleibt die Situation daher zunächst offen. Wer von der Entwicklung betroffen ist, sollte sämtliche Unterlagen sichern, den Verfahrensverlauf aufmerksam beobachten und mögliche Ansprüche frühzeitig dokumentieren.

Gerade im Bereich Photovoltaik, in dem häufig hohe Anzahlungen und langfristige Projekte eine Rolle spielen, kann eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend sein, um eigene Rechte bestmöglich zu wahren.

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