Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Az.: 67g IN 25/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
PV-Dienstleistung GmbH,
Die Personalvermittlung, Ordnungsdienste, Sicherheitsdienste mit Bewachungserlaubnis etc.,
Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186110,
vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Asanov (ehemals Erdemci),
– Antragsgegnerin –
ist am 16.02.2026 um 10:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Beschluss
Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann,
Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg,
Telefon: 040 320 857 121.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sofern nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist das frühere Ereignis für den Fristbeginn maßgeblich.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hamburg erforderlich. Die Beschwerde ist zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt wird. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
16.02.2026
Datenschutzhinweise
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO sind auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts abrufbar. Auf Wunsch können diese Informationen Verfahrensbeteiligten auch in Papierform übersandt werden.
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