Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PV-Dienstleistung GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 16. Februar 2026 (Az.: 67g IN 25/26) reagierte das Insolvenzgericht auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und leitete erste Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen ein.
Betroffen ist die PV-Dienstleistung GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186110 eingetragen. Geschäftsführer ist Gökhan Asanov, ehemals Erdemci. Nach Unternehmensangaben umfasst das Geschäftsfeld unter anderem Personalvermittlung, Ordnungs- und Sicherheitsdienste sowie weitere Dienstleistungen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann aus Hamburg. Sie übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin
Mit dem Beschluss hat das Amtsgericht die Verfügungsbefugnisse des Unternehmens erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, ist derzeit noch offen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst der Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Sicherung des vorhandenen Vermögens.
Für Kunden, Auftraggeber, Arbeitnehmer und Geschäftspartner stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen das Verfahren auf bestehende Verträge, laufende Projekte oder offene Forderungen haben könnte.
Interview: „Betroffene sollten jetzt ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren“
Über die aktuelle Situation und die Handlungsmöglichkeiten für Betroffene sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.
Herr Högel, was bedeutet die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung für Kunden und Geschäftspartner?
Die Anordnung zeigt zunächst, dass das Gericht Handlungsbedarf sieht und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genauer prüfen lassen möchte. Wichtig ist dabei: Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens und der Bestandsaufnahme.
Was sollten Betroffene jetzt als Erstes tun?
Wer vertragliche Beziehungen zum Unternehmen hat, sollte sämtliche Unterlagen zusammentragen und sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Auftragsbestätigungen und die gesamte Korrespondenz. Diese Dokumente sind später wichtig, um mögliche Ansprüche nachweisen zu können.
Was gilt für Kunden oder Auftraggeber mit offenen Forderungen?
Offene Forderungen sollten dokumentiert und geordnet werden. Ob und in welcher Form diese später geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wer größere Forderungen hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
Wie sieht die Situation für Arbeitnehmer aus?
Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und sonstigen Unterlagen sichern. Im Falle einer Verfahrenseröffnung können besondere Regelungen wie Insolvenzgeld relevant werden. Betroffene sollten die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen.
Sollten noch Zahlungen an das Unternehmen geleistet werden?
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Da das Gericht ausdrücklich angeordnet hat, dass Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses erfolgen dürfen, sollten Zahlungen nicht ungeprüft vorgenommen werden. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin oder eine rechtliche Beratung.
Können Ansprüche bereits jetzt angemeldet werden?
Im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung gibt es in der Regel noch kein offizielles Forderungsanmeldeverfahren. Dennoch sollten sich Betroffene bereits jetzt vorbereiten und alle relevanten Nachweise zusammentragen.
Ihr wichtigster Rat an Betroffene?
Ruhe bewahren, aber aktiv bleiben. Wer seine Unterlagen vollständig sichert, Fristen im Blick behält und die Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts verfolgt, hat die besten Voraussetzungen, seine Rechte später erfolgreich geltend zu machen.
Weitere Entwicklung bleibt abzuwarten
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die endgültige Zukunft der PV-Dienstleistung GmbH gefallen. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Situation analysieren und dem Insolvenzgericht Bericht erstatten.
Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Hamburg, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Kunden, Arbeitnehmer, Auftraggeber und Geschäftspartner empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und mögliche Ansprüche frühzeitig zu dokumentieren.
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Fortführungsperspektive für das Unternehmen besteht oder ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfolgt.

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