All in One Solar GmbH aus Oberhausen in vorläufiger Insolvenz – Photovoltaik-Unternehmen betroffen

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Die All in One Solar GmbH mit Sitz in Oberhausen ist von einem vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht Duisburg hat am 18. August 2026 um 10:50 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 1516/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 38481 eingetragen und hat ihre Geschäftsanschrift in der Alleestraße 4 in 46049 Oberhausen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Dennis Leischen.

Die All in One Solar GmbH ist im Bereich Photovoltaik und Gebäudetechnik tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der Handel, die Montage, Reinigung, Wartung und Sanierung von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus führt die Gesellschaft elektrische Arbeiten am Niederspannungsnetz sowie Gebäudereinigungsarbeiten aus. Damit umfasst das Geschäft nicht nur den Verkauf und die Installation von Solartechnik, sondern auch deren laufende Wartung und Instandhaltung.

Das Amtsgericht Duisburg bestellte Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Geschäftsführung kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Darüber hinaus dürfen Schuldner der All in One Solar GmbH offene Forderungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen bezahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist vom Gericht ermächtigt worden, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Bei der Entscheidung handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All in One Solar GmbH ist damit noch nicht endgültig eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

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